Dr. Helmut Redeker – Ihr Fachanwalt für IT-Recht in Bonn – Bad Godesberg
Ein Leben ohne Computer und damit ohne Software-, Internet- oder E-Mail-Nutzung ist heute für Unternehmen oder Verbraucher kaum noch vorstellbar. Smart-Phones, Tablet-PC`s und Bildschirme bestimmen unseren Alltag. In jedem Unternehmen gibt es meist kompexe IT-Systeme, die sich oft über Jahre entwickelt haben. So umfangreich wie der Nutzen der neuen Technologien sind, sind auch deren alltägliche Probleme in der Praxis.
Rechtssachen rund um Computer, Software und das Internet
Der spezielle Rechtsbereich des Computer- , IT- und Telekommunikationsrechts mit den Problemkreisen
- Computerrecht
- Datenschutzrecht
- Internetrecht
- Rechtsschutz von Software
- Softwareentwicklung und Softwareüberlassung
- Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
wird in unserer Kanzlei von dem Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Diplominformatiker Dr. Helmut Redeker betreut, der in diesem Spezialgebiet auch durch zahlreiche Veröffentlichungen hervorgetreten ist und hier mit profunden Spezialkenntnissen aufwartet. Seit langen Jahren hat er sich auch an der Arbeit der entsprechenden juristischen Fachgesellschaften beteiligt. Er ist Vorsitzender des Informationsrechtsausschusses des deutschen Anwaltsvereins und war lange Jahre Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).
Zu seinem Arbeitsgebiet gehört seit Beginn seiner Tätigkeit das Computerrecht. Dazu gehört vor allem das Vertragsrecht der Softwareprojekte. Er hat Softwareverträge für seine Mandanten verhandelt. Organisations- und Verfahrensregeln für Softwareprojekte, Mängelfolgen, der urheberrechtliche Schutz von Software und die Gestaltung von Nutzungsregeln für Software sind zentraler Teil solcher Verträge und daher wichtiger Teil seiner Arbeit. Oft hat Rechtsanwalt Dr. Redeker auch streitige Auseinandersetzungen über gescheiterte Softwareprojekte geführt.
Darüber hinaus war er als Schlichter im Rahmen des Schlichtungsverfahrens der DGRI tätig. Auch die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen war und ist wichtiger Teil seiner Arbeit. Schon seit seinem Studium hat er sich mit Datenschutzrecht beschäftigt und die Gestaltung der Datenschutz-Grundverordnung im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins mit Stellungnahmen begleitet. Auch die Rechtsprobleme des Internet und des elektronischen Geschäftsverkehrs hat er in Mandaten und in Veröffentlichungen schon seit den frühen 1990er-Jahren begleitet.